Sicherheit und Strahlenschutz
Um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Strahlenschutzbereiche, dosimetrische Überwachungen und Kontaminationskontrollen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Besucherinnen und Besucher schützen.
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Zum sicheren Betrieb einer kerntechnischen Anlage gehört es, Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass Ereignisse eintreten, bei denen die Anlage weder weiterbetrieben noch geordnet stillgelegt werden kann, oder die – wenn dies nicht möglich ist – die Auswirkungen solcher Ereignisse verringern. Das Bundesamt für Strahlenschutz trifft Vorkehrungen, um auf einen Notfall in der Asse vorbereitet zu sein.
Mehr: Notfallvorsorge ist Bestandteil des sicheren Betriebs …
Die heutigen und früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schachtanlage Asse sollen Klarheit erhalten: In einem „Gesundheitsmonitoring Asse“ erfasst und bewertet das Bundesamt für Strahlenschutz, wie viel Strahlung Beschäftigte der Asse bei ihrer Arbeit auf der Schachtanlage ausgesetzt sind und waren. Das Bundesamt will damit auch herausfinden, ob Krebserkrankungen ehemaliger Mitarbeiter mit ihrer Strahlenbelastung im Beruf zusammenhängen.
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Rund 12.000 Liter salzhaltiges Grundwasser werden täglich in der Schachtanlage Asse II aufgefangen. Damit nur unbedenkliche Zutrittswässer in das Bergwerk Mariaglück verbracht werden können, werden die Sammelstellen und Becken auf der 658-Meter-Sohle und der 490-Meter-Sohle abgedeckt und mit Frischluft versorgt, um die Aufnahme von Tritium durch die Grubenluft so gering wie möglich zu halten.Vor der Abgabe werden die Zutrittswässer freigemessen. Zutrittswässer, die unterhalb der 658-Meter-Sohle aufgefangen werden, verbleiben unter Tage.
Mehr: Management der Zutrittswässer …
Um sicherzustellen, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle die atomgesetzlichen Regelungen eingehalten werden, ist in Deutschland ein doppeltes Sicherungs- und Überwachungssystem etabliert. Durch diese doppelte Sicherung (externe Aufsicht durch das BMU, interne Endlagerüberwachung im BfS) besteht eine zuverlässige und umfassende Gewähr, dass die für die Endlagerung geltenden atomrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
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