Schutz und Sicherheit
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist für die Asse II verantwortlich
- Datum
- 22.06.2009
Zum 1. Januar 2009 hat die Bundesregierung die Verantwortung für die Asse II vom Bundesforschungs- auf das Bundesumweltministerium übertragen. Seitdem ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Anlage, und die Asse II untersteht denselben Regeln wie alle anderen Endlager in Deutschland.
Das BfS stellt sich damit drei entscheidenden Aufgaben:
- Herstellung der Langzeitsicherheit: Die Herausforderung dabei ist, die radioaktive Strahlung der Abfälle in der Schachtanlage von der Biosphäre abzuschirmen. Es darf zu keinem Zeitpunkt unkontrolliert Radioaktivität in einem unzulässigem Umfang aus den Abfällen an die Umwelt gelangen.
- Strahlenschutz: Das BfS ergreift alle Mittel, um die Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Mitarbeiter unter Tage so niedrig wie möglich zu halten. Keine Maßnahme zur Sicherung oder Schließung der Asse darf Menschen vermeidbaren Gefahren aussetzen.
- Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei der Schließung der Asse ist die Öffentlichkeit von Anfang an Partner des BfS. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf Information und Beteiligung im Planfeststellungsverfahren zur Schließung der Schachtanlage.
Um die bestmögliche Lösung zu finden, werden alle wesentlichen Maßnahmen des BfS zuvor von Gutachtern begleitet und die Ergebnisse veröffentlicht. Mehr Informationen zur Arbeit des Bundesamts für Strahlenschutz unter www.bfs.de .



