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Asse II (Link zur Startseite)

Endlagerüberwachung sicherstellen

Schutz und Sicherheit gewährleisten

Datum
10.05.2010

Um sicherzustellen, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle die atomgesetzlichen Regelungen eingehalten werden, ist in Deutschland ein doppeltes Sicherungs- und Überwachungssystem etabliert:

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übt die externe Aufsicht über die Einhaltung der atomgesetzlichen Regelungen durch das BfS aus.
  • Im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfolgt eine interne Sicherung durch die Stabsstelle Endlagerüberwachung. Die Endlagerüberwachung ist eine eigenständige Organisationseinheit des BfS, die Überwachungstätigkeiten in Bezug auf die Endlager Schacht Konrad, Morsleben und Asse wahrnimmt.

Durch diese doppelte Sicherung (externe Aufsicht durch das BMU, interne Endlagerüberwachung im BfS) besteht eine zuverlässige und umfassende Gewähr, dass die für die Endlagerung geltenden atomrechtlichen Regelungen eingehalten werden.

System der doppelten Sicherung

Mit diesem System wird sichergestellt, dass die Aufgaben der Endlagerüberwachung effektiv und effizient wahrgenommen werden. Das System der doppelten Sicherung ist die einzige Organisationsform, die gewährleistet, dass die Überwachung

  • kontinuierlich in die betrieblichen und planerischen Abläufe eingebunden ist,
  • unmittelbaren und sofortigen Zugang zu allen Informationen hat,
  • schnell und anforderungsgerecht auf besondere Betriebsergebnisse reagiert

und dass die politische Verantwortung für die Endlager auf der Grundlage fundierter Informationen und umfassender Handlungsmöglichkeiten durch das BMU ausgeübt wird.

Aufgaben der Endlagerüberwachung

Die Endlagerüberwachung überwacht ein Endlager für radioaktive Abfälle in allen Phasen. Hierzu gehören die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung des Endlagers. Den rechtlichen Hintergrund für diese Überwachungstätigkeit bilden Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern, das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie das sonstige Kerntechnische Regelwerk.

Existiert wie im Fall des Endlagers Asse noch keine umfassende atomrechtliche Genehmigungslage (wie zum Beispiel ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss), so konzentriert sich die Aufgabe der Endlagerüberwachung insbesondere auf die Einhaltung der im Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung festgelegten Bestimmungen. So werden von der Endlagerüberwachung zum Beispiel Maßnahmen zur Umgebungsüberwachung überprüft oder Freigaben (z.B. für die Verbringung von Salzlösungen in das Bergwerk Mariaglück) erteilt. Werden verantwortliche Personen nach Atomrecht bestellt, muss die Endlagerüberwachung zustimmen. Sie überprüft auch das Endlagerpersonal auf Zuverlässigkeit.

Befugnisse der Endlagerüberwachung

Um das Endlager Asse wirksam zu überwachen, besitzt die Endlagerüberwachung zahlreiche Befugnisse. Diese sind notwendig, um neben der Routineüberwachung auch besondere Vorkommnisse und Ereignisse wie zum Beispiel Unfälle aufklären und bewerten zu können. Dafür nutzt die Endlagerüberwachung folgende Werkzeuge:

  • das Recht, die Anlage jederzeit zu besichtigen und zu prüfen, auch durch von der Endlagerüberwachung hinzugezogene externe Sachverständige,
  • das Recht, hierbei von den verantwortlichen Personen oder dort beschäftigten Personen die erforderlichen Auskünfte zu verlangen,
  • das Recht, die Beseitigung von Zuständen, die nicht den Vorschriften des Atomgesetzes bzw. der Strahlenschutzverordnung oder den Bestimmungen erteilter Genehmigungen entsprechen, anzuweisen,
  • das Recht, Schutzmaßnahmen bis hin zur einstweiligen Betriebseinstellung bei Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter anzuweisen.

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