Was wird aus der Asse?
Sicherheit für die kommenden Generationen
- Datum
- 13.12.2012
Um Gefahren für Mensch und Umwelt heute und auch in ferner Zukunft auszuschließen, bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Stilllegung des Endlagers Asse nach den Maßstäben des Atomrechts vor. Auf dem Weg dahin hatte das BfS im ersten Schritt drei verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen ließe.
Eine Möglichkeit war, die Abfälle aus der Schachtanlage zu holen und anderswo einzulagern (Rückholung). Eine andere Möglichkeit sah vor, in einem tieferen Teil des Salzstocks neue Hohlräume zu schaffen und die Abfälle dorthin umzulagern (Umlagerung). Die dritte Möglichkeit bestand darin, die Hohlräume in dem Bergwerk soweit wie möglich mit Beton zu verfüllen (Vollverfüllung).
Das BfS hat das Ergebnis der Prüfung im Januar 2010 veröffentlicht: Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich. Die Entscheidung wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem ergebnisoffenen und nachvollziehbaren Verfahren getroffen.
Noch bestehen große Wissenslücken und Unsicherheiten hinsichtlich des Zustands der Einlagerungskammern und der radioaktiven Abfälle sowie der Strahlenbelastung für die Beschäftigten bei der Rückholung. Daher findet im Rahmen der Probephase (Faktenerhebung) zunächst eine vertiefende Erhebung von Fakten in den Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Sohle statt.
Die gewählte Stilllegungsoption muss schließlich in einem Planfeststellungsverfahren von der zuständigen Behörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU), genehmigt werden. Dafür muss das BfS zahlreiche Nachweise erbringen, die die Sicherheit der gewählten Stilllegungsoption belegen.



