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Errichtung eines neuen Bergungsschachtes (Schacht 5)

Datum
20.12.2012

Um die in der Asse lagernden radioaktiven Abfälle zu bergen, sollen diese unter Tage in spezielle Transportbehälter (Overpacks) verpackt werden. Erst danach können sie sicher aus der Schachtanlage geborgen werden. Für die Bergung ist zudem ein neuer Bergungsschacht (Schacht 5) erforderlich. Das ist auch ein Ergebnis des Fachworkshops, der im Januar 2012 in Braunschweig stattgefunden hat.

Der Bau des Bergungsschachtes könnte unabhängig von den Ergebnissen der Probephase (Faktenerhebung) (Faktenerhebung) in Angriff genommen werden. Das ist eines der Ergebnisse eines vom BfS durchgeführten Fachworkshops im September 2012 in Wolfenbüttel. In dieser Veranstaltung wurden Möglichkeiten besprochen, die geplante Rückholung der radioaktiven Abfälle zu beschleunigen.

Ziel der Errichtung des Bergungsschachtes

Bisher verfügt die Schachtanlage über den Hauptschacht (Schacht 2), über den Frischluft, Personen und Material gleichzeitig transportiert werden müssen. Außerdem gibt es einen Bohrschacht, über den maximal drei Personen im Notfall gleichzeitig aus dem Bergwerk befördert werden können.

Möglicher Standort des neuen SchachtesMöglicher Standort des neuen Bergungsschachtes (ein Klick auf die Grafik öffnet eine größere Ansicht)

Im Hinblick auf die geplante Rückholung müssen Abfälle und Personal in getrennten Schächten transportiert werden.

  • Der bestehende Hauptschacht der Asse (Schacht 2) soll genutzt werden, um Personen zu transportieren.
  • Über den neuen Bergungsschacht sollen nach derzeitigen Planungen die Abfälle transportiert werden, die aus der Asse zurückgeholt werden.

Damit werden der Strahlenschutz bei der Bergung der Abfälle gewährleistet und die Rückholung ermöglicht. Außerdem könnte so die gesamte Versorgung mit Frischluft (Wetterführung) sowie der Materialtransport erheblich verbessert werden.

Zudem soll der neue Bergungsschacht als zweiter vollwertiger Schacht für die Personenseilfahrt zur Verfügung stehen, was die Fluchtwegesituation unter Tage verbessern würde. Dadurch könnten auch mehr Personen gleichzeitig unter Tage arbeiten.

Stand der Planungsarbeiten

Die Konzept- und Genehmigungsplanung eines neuen Schachtes wurde gemäß Vergaberecht europaweit ausgeschrieben und vergeben. Die Arbeiten haben bereits Ende 2010 begonnen.

Die Planungsarbeiten für den neuen Bergungsschacht werden voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Sie umfassen auch die Auswahl eines dafür geeigneten Standorts sowie die dafür erforderlichen geologischen Erkundungsbohrungen über und unter Tage.

Für die Auswahl eines Schachtstandortes liegt bereits ein Gutachten vor. Darin wird ein Standort vorgeschlagen, der etwa 500 Meter östlich des bestehenden Hauptschachtes 2 liegt. Ob dieser Standort tatsächlich geeignet sein wird, muss mit unter- und übertägigen Erkundungsbohrungen herausgefunden werden. Erst nach der Auswertung der Erkundungsbohrungen kann abschließend entschieden werden, ob der Schacht an diesem Standort gebaut werden kann. Parallel können aber bereits notwendige Arbeiten für eine spätere Erkundung begonnen werden.

Die nächsten Schritte

Die Bohrung über Tage

Da der vorgeschlagene Standort für einen neuen Schacht in einem besonderen Landschaftsschutzgebiet (FFH) liegt, hat der Landkreis Wolfenbüttel für die über Tage liegende Erkundungsbohrung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Mit der Festlegung auf einen Standort für eine erste Erkundungsbohrung über Tage können die konkreten Arbeiten aufgenommen werden. Zunächst wurden ein Betriebsplan für die Einrichtung des Bohrplatzes und ein Betriebsplan für die Erkundungsbohrung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Zulassung eingereicht. Parallel hierzu wurden die Errichtung des Bohrplatzes und die Bohrarbeiten ausgeschrieben.

Die Zulassung des LBEG zur Einrichtung des Bohrplatzes liegt dem BfS vor, und die Arbeiten haben am 19. November 2012 begonnen. Die Zulassung für die Erkundungsbohrung wird in Kürze erwartet.

Im Hinblick auf die Erkundungsbohrung für den neuen Bergungsschacht hat die Asse-GmbH Aufträge vergeben, um

  • die Zufahrtsstraße zu bauen,
  • den Bohrplatz einzurichten und
  • anschließend die Erkundungsbohrung auszuführen.

Vor dem Start der Bohrung muss mit einer Frist von mehreren Monaten für die Beschaffung und den Aufbau einer Bohranlage gerechnet werden, die für die große Bohrtiefe geeignet ist (Mobilisierungsphase des Bohrunternehmers). Für die Errichtung des Bohrplatzes sind zudem vergleichsweise aufwändige Flächenabdichtungen zum Schutz des umliegenden FFH-Gebietes notwendig. Bei den nach derzeitiger Planung im nächsten Jahr beginnenden Bohrarbeiten werden auch geophysikalische Messungen ausgeführt, damit mehr über den Untergrund festgestellt werden kann.

Die Bohrungen unter Tage

Erkundungsbohrungen für einen möglichen Standort für einen BergungsschachtErkundungsbohrungen für einen möglichen Standort für einen Bergungsschacht

Für die Erkundung des Schachtstandortes sind auch Bohrungen unter Tage notwendig. Von der Schachtanlage ausgehend sollen horizontale Bohrungen von der 574-m-Sohle und der 700-m-Sohle aus in Richtung der vorgesehenen Füllorte des Schachtes Asse 5 getrieben werden.

Für diese Bohrungen werden parallel zu den anderen Arbeiten derzeit die Ausführungsplanungen erstellt und die Unterlagen für die bergrechtlichen Zulassungen erarbeitet. Dazu zählen neben den Betriebsplänen auch Ausnahmegenehmigungen für Arbeiten in Bereichen in denen ein Sicherheitsabstand zum Rand des Salzstockes nicht eingehalten werden kann. Für die Arbeiten unter Tage müssen auch Fluchtmöglichkeiten für Notfälle (z. B. Brände) bereitgehalten werden. Hierfür werden derzeit spezielle sogenannte Fluchtcontainer beschafft.

Für die Bohrungen unter Tage sind umfangreiche Vorbereitungen unter anderem zur Gewährleistung der bergbaulichen Sicherheit notwendig. Sie werden nach derzeitiger Planung deshalb im nächsten Jahr beginnen.

Beschleunigungsmöglichkeiten

Um die Stilllegung zu beschleunigen, haben sich Experten und Vertreter des Landes und der Bürgerinitiativen auf einem Fachworkshop im September 2012 in Wolfenbüttel ausgetauscht. Als Beschleunigungspotential wurde vorgeschlagen, dass der neue Bergungsschacht und das Zwischenlager vorgezogen geplant und auch unabhängig von der Bewertung der Ergebnisse aus der Faktenerhebung gebaut werden.

Notwendig für die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte sind die Ergebnisse der unter- und übertägigen Erkundungsbohrungen für den Bergungsschacht, die die Grundlagen und Randbedingungen liefern müssen.

Im Zuge der bergrechtlichen Zulassungsverfahren für einen neuen Schacht sind auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Auf dem Workshop im September 2012 wurde der Zeitbedarf für ein diesbezügliches bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Schachtabteufen mit mindestens 2 Jahren prognostiziert. In dieser Zeit und während des Schachtabteufens könnten aber parallel die kerntechnisch relevanten Planungen für den Schachtausbau voran getrieben werden.

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