Errichtung eines neuen Schachtes („Schacht 5“)
- Datum
- 22.02.2012
Um die in der Asse lagernden radioaktiven Abfälle zu bergen, sollen diese unter Tage in spezielle Transportbehälter (Overpacks) verpackt werden. Erst danach können sie sicher aus der Schachtanlage geborgen werden.
Für die sichere Bergung ist ein weiterer Schacht (Schacht 5) erforderlich. Das ist auch ein Ergebnis des Experten-Fachworkshops, der im Januar 2012 in Braunschweig stattgefunden hat.
Bisher verfügt die Schachtanlage über den Hauptschacht 2, über den Frischluft, Personen und Material gleichzeitig transportiert werden müssen. Außerdem gibt es einen Notschacht, über den maximal drei Bergleute im Notfall gleichzeitig aus dem Bergwerk befördert werden können.
Möglicher Standort des neuen Schachtes (ein Klick auf die Grafik öffnet eine größere Ansicht)
Werden Abfälle und Personal in getrennten Schächten transportiert, steigt die Sicherheit. Der bestehende Hauptschacht der Asse (Schacht 2) soll genutzt werden, um Personen zu transportieren. Über den neuen Schacht 5 sollen die Abfälle transportiert werden, die aus der Asse zurückgeholt werden müssen. Damit ließe sich der Strahlenschutz bei der Bergung der Abfälle verbessern und die Rückholung insgesamt beschleunigen. Außerdem könnte so die gesamte Versorgung mit Frischluft (Wetterführung) sowie der Materialtransport erheblich verbessert werden. Insgesamt würde der neue Schacht eine deutlich bessere Betriebssicherheit gewährleisten.
Stand der Planungsarbeiten
Die Konzept- und Genehmigungsplanung eines neuen Schachtes wurde gemäß Vergaberecht europaweit ausgeschrieben. Der qualifizierteste und wirtschaftlichste Bieter erhielt den Zuschlag für die Konzept- und Genehmigungsplanung.
Die Planungsarbeiten für den neuen Tagesschacht werden voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Sie umfassen auch einen Vorschlag für einen geeigneten Standort sowie eine geologische Erkundungsbohrung.
Für die Auswahl eines Schachtstandortes liegt bereits ein Gutachten vor. Darin wird ein Standort vorgeschlagen, der etwa 500 Meter östlich des bestehenden Hauptschachtes 2 liegt. Ob dieser Standort tatsächlich geeignet sein wird, muss mit Erkundungsbohrungen herausgefunden werden. Erst nach der Auswertung der Erkundungsbohrungen kann abschließend entschieden werden, ob der Schacht an diesem Standort gebaut werden kann.
Die nächsten Schritte
Da der vorgeschlagene Standort für einen neuen Schacht in einem besonderen Landschaftsschutzgebiet (FFH) liegt, hat der Landkreis Wolfenbüttel für die Erkundungsbohrungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Mit der Festlegung auf einen Standort für eine erste Erkundungsbohrung können die konkreten Arbeiten aufgenommen werden. Zunächst muss ein Betriebsplan für die Erkundungsbohrung beim Landesbergamt (LBEG) zur Genehmigung eingereicht werden. Parallel hierzu werden die Bohrarbeiten ausgeschrieben.
Wenn die Genehmigung des LBEG vorliegt, kann der Bohrplatz eingerichtet und mit den Arbeiten begonnen werden. Bei den Bohrarbeiten werden auch geophysikalische Messungen ausgeführt, damit mehr über den Untergrund festgestellt werden kann.



