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Schritt 1: Anbohren ausgewählter Einlagerungskammern

Datum
15.09.2011

Darstellung des Verschlussbauwerks einer EinlagerungskammerDarstellung des Verschlussbauwerks einer Einlagerungskammer.

Beim Anbohren ausgewählter Einlagerungskammern werden folgende Fragen untersucht:

  1. Wie ist das Bauwerk, mit dem die Einlagerungskammern verschlossen sind, aufgebaut?
  2. Wie sieht es hinter dem Verschlussbauwerk aus? Lassen sich Hohlräume finden, die es ermöglichen, mehr über die atmosphärischen Verhältnisse in den Einlagerungskammern herauszufinden?
  3. Wie ist die Atmosphäre in den Einlagerungskammern? In welchem Maß hat sich Radioaktivität in den Einlagerungskammern ausgebreitet?
  4. Können erste Hinweise auf den Zustand der Gebinde in den Einlagerungskammern ermittelt werden? Dies ist insbesondere für die Planung der zur Rückholung nötigen Maschinen zur fernhantierten Bergung und Verpackung der Abfälle von Bedeutung.
  5. Wie stabil sind Kammern, Decken und Pfeiler? Können Rückschlüsse auf die Arbeitssicherheit bei der Rückholung gezogen werden?
  6. Befinden sich Salzlösungen in den Kammern?

In diesem Schritt werden noch keine Abfälle beprobt oder entnommen. Bevor die Kammern angebohrt werden, muss sichergestellt werden, dass die Strahlenschutzbestimmungen für die Sicherheit der Beschäftigten auch unter schlechtesten Annahmen eingehalten werden. Dazu wird ein Strahlenschutzbereich eingerichtet sowie eine Filteranlage und eine sogenannte Preventeranlage installiert. Die Filteranlage reinigt die Luft aus dem Strahlenschutzbereich. Der Preventer sitzt direkt vor dem Bohrloch und dichtet die Bohrungen während des Bohrens ab, damit keine Gase oder Flüssigkeiten aus dem Bohrloch austreten können.

Kalterprobung

Bevor die erste Kammer angebohrt wird, hat das BfS eine sogenannte Kalterprobung durchgeführt. Hierbei wurde mit Bohrungen in einem Bereich, in dem keine radioaktiven Abfälle eingelagert sind, der Umgang mit dem Bohrgerät, den Sicherheitseinrichtungen (Preventeranlage) und den Erkundungsgeräten getestet. Dadurch wird später beim Anbohren der Einlagerungskammern die größtmögliche Sicherheit gewährleistet.

Bei der Kalterprobung wurden auch die Erstellung von Ablenkbohrungen und die Handhabung der geophysikalischen Messverfahren erprobt, die Aufschluss über Hohlräume und Gebirgszustand liefern sollen.

Die Kalterprobung wurde im Fühjahr 2011 erfolgreich abgeschlossen. Durch die gewonnen Erfahrungen konnten einzelne technische Details verbessert und das Personal mit den wesentlichen Arbeiten beim Schritt 1 der Probephase (Faktenerhebung) vertraut gemacht werden. Den Verlauf der Arbeiten können Sie im Artikel "Kalterprobung - aktueller Stand der Arbeiten" nachlesen.

Anbohren der Einlagerungskammer 7 auf der 750-m-Sohle

Darstellung des Anbohrens der Kammer 7 durch das VerschlussbauwerkGeplantes Anbohren der Kammer 7 durch das Verschlussbauwerk

Beim Anbohren der mit Salzgrus verfüllten Kammer 7 auf der 750-m-Sohle wird zunächst durch den Kammerverschluss und danach in die Decke (Schwebe), in den Kammerboden (Sohle) und in die Pfeiler (Wände zwischen den Kammern) gebohrt. Parallel hierzu werden Untersuchungen durchgeführt, z. B. auf Kontamination.

Durch Radarmessungen in den Bohrungen sollen möglicherweise noch vorhandene Hohlräume in der Kammer aufgespürt werden, die nach dem Verschließen der Kammer Ende der 1970er Jahre verblieben sind. Diese sollen dann angebohrt werden. Dann lässt sich mehr über die in der Kammer herrschende Atmosphäre, die dort anzutreffende radiologische Belastung und den Zustand der Kammer sagen. Auch auf den Zustand der dort eingelagerten Gebinde lassen sich ggf. Rückschlüsse ziehen.

Während des Anbohrens soll mit Hilfe von geophysikalischen Messverfahren vermieden werden, dass versehentlich Fässer mit radioaktiven Abfällen angebohrt werden.

Damit die Bohranlage und der Strahlenschutzbereich auf dem abschüssigen Gelände vor der Kammer aufgebaut werden konnten, mussten zunächst Fundamente sowie Bodenplatten aus einem Spezialbeton hergestellt werden. Auf diesen ist dann ein dekontaminierbarer Bodenbelag aufgebracht worden. Im Anschluss sind die Messcontainer, die Schleusen und die Einhausung aufgebaut worden, mit der der Strahlenschutzbereich vom restlichen Grubengebäude abgetrennt wird.

Anbohren der Einlagerungskammer 12 auf der 750-m-Sohle

Anders als in der Kammer 7 auf der 750-m-Sohle wurden in der Kammer 12 auf der 750-m-Sohle nach dem Einlagern der radioaktiven Abfälle die Resthohlräume nicht verfüllt. Daher wird davon ausgegangen, dass in der Kammer noch größere Hohlräume vorhanden sind. Nach dem Anbohren dieser Kammer können daher Gasproben aus der Kammeratmosphäre entnommen werden. Weiterhin wird mit Hilfe von Videoaufnahmen ein erster Eindruck über das Innere der Kammer und über den Zustand einzelner Gebinde erwartet.

Allerdings befindet sich derzeit noch ein sogenannter Lösungssumpf (eine Vertiefung, in der sich Lösung sammelt) direkt vor der Einlagerungskammer. Die Lösung in dem Sumpf ist radiologisch belastet. Bevor die Kammer angebohrt werden kann, muss deshalb der davor befindliche Bereich dekontaminiert und saniert werden. Wegen dieser notwendigen Vorbereitungen wird daher die Kammer 7 zuerst angebohrt.

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