Strahlenschutz
Nachdem das BfS die Schachtanlage Asse II übernommen hat, hat es erstmalig ein vollständiges, nachprüfbares und qualitätsgesichertes Strahlenschutzregime umgesetzt. Um die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz zu erfüllen, hat das BfS
- eine Strahlenschutzordnung
- neue Strahlenschutzanweisungen und
- neue Betriebsordnungen
erstellt. Die Strahlenschutzordnung legt unter anderem Strahlenschutzbereiche fest und weist "Verdachtsflächen" aus.
Aus Gründen der Betriebssicherheit hat das BfS die letzten noch offenen Einlagerungskammern verschlossen. Damit hat sich auch die Strahlenbelastung durch flüchtige Radionuklide (insbesondere Radon-222) verringert.
Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch bei den Beschäftigten nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Das ist das Ergebnis des ersten Schrittes des Gesundheitsmonitorings Asse (GM Asse), welches das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 10. Februar 2011 vorgelegt hat. Das BfS hat die Strahlenbelastung der Beschäftigten für den Zeitraum 1967 bis 2008 rückwirkend abgeschätzt. Dazu wurden vorhandene Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft und mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen. Weiterhin wurden stichprobenartig Mitarbeiter befragt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind.
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