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Asse II (Link zur Startseite)

Betrieblicher Strahlenschutz

Datum
14.12.2011

Um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Strahlenschutzbereiche, dosimetrische Überwachungen und Kontaminationskontrollen sollen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher schützen.

Das BfS hat bereits 2008 eine radiologische Charakterisierung der Schachtanlage Asse II beauftragt, welche die Basis für radiologische Sicherheitsanalysen des Betriebes darstellt.

Ziel der radiologischen Sicherheitsanalysen ist der Nachweis, dass die Schutzziele des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung gewährleistet sind.

Die Strahlenschutzmaßnahmen umfassen:

  • Alle regelmäßig unter Tage beschäftigten Personen sind vorsorglich als strahlenexponierte Personen der Kategorie B eingestuft.
  • Die Beschäftigten tragen beim Aufenthalt unter Tage Dosimeter zur Ermittlung der Personendosis.
  • Die beruflich strahlenexponierten Personen werden routinemäßig auf einem Ganzkörperzähler zur Kontrolle auf möglicherweise in den Körper aufgenommene radioaktive Stoffe ausgemessen.
  • Personen und Gegenstände werden nach dem Einsatz in Strahlenschutzbereichen auf Kontaminationen kontrolliert.
  • Alle Besucherinnen und Besucher erhalten ein direkt ablesbares Dosimeter und können so ihre Strahlendosis während der Befahrung selbst ermitteln. Vor der Ausfahrt werden zusätzlich Kontaminationskontrollen durchgeführt. Hierbei sind bisher keine Kontaminationen an Personen festgestellt worden.
  • Regelmäßge Oberflächenkontaminationskontrollen auf der 750-Meter-Sohle auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Bei diesen Messungen wurden bisher keine unzulässigen Kontaminationen festgestellt.
  • Überwachung der Salzlösungen auch außerhalb der Strahlenschutzbereiche auf natürliche und künstliche Radionuklide. Auch hieraus ergeben sich keine Hinweise darauf, dass durch die Salzlösungen relevante Kontaminationen außerhalb der Strahlenschutzbereiche verursacht wurden.
  • Umfangreiche Analysen hinsichtlich der Kontamination von Betriebsabfällen außerhalb der Strahlenschutzbereiche. Diese ergaben ebenfalls keine Hinweise auf unzulässige Kontaminationen.
  • Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft. Die Überwachung liefert bisher keine Hinweise, die auf ein Vorhandensein von unzulässigen Kontaminationen schließen lassen.
  • Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe im Abluftstrom des Grubengebäudes in die Umgebung (Emissionsüberwachung).

Mitarbeiter bei der KontaminationskontrolleKontaminationskontrolle bei der Ausfahrt aus der Schachtanlage

Im Rahmen der Faktenerhebung zur Kammeröffnung ist geplant, zunächst an zwei Einlagerungskammern (7/750 und 12/750) Voruntersuchungen durchzuführen. Hierzu werden die Bereiche vor den Kammern hermetisch durch Schleusen und Filter vom restlichen Grubengebäude abgetrennt. In diesen speziellen Arbeitsbereichen (Strahlenschutzbereich) erfolgen gesonderte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen. Sie umfassen:

  • Überwachung der Aktivitätskonzentration radioaktiver Stoffe in der Grubenluft, insbesondere Überwachung der aerosolgebundenen Aktivität,
  • Schutz vor der Inkorporation von radioaktiven Stoffen durch spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Überwachung der Abluft aus den Arbeitsbereichen vor Austritt in das Grubengebäude und ggf. Reduzierung der Aktivitätskonzentration durch geeignete Maßnahmen (z.B. Filtertechnik),
  • Kontaminationskontrollen an Personen und Gegenständen nach Einsatz in den Strahlenschutzbereichen und Verhinderung von Kontaminationsverschleppungen durch geeignete Maßnahmen,
  • ggf. Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. fremdbelüftete Anzüge) bei der Durchführung spezieller Arbeiten (z.B. Probenahme).

Nach der Erfahrung des BfS ist bei konsequenter Umsetzung der genannten Strahlenschutzmaßnahmen eine radiologische Gefährdung der Beschäftigten in der Asse auszuschließen.

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