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Asse II (Link zur Startseite)

Notfallplanung und Notfallvorsorge

Die Schachtanlage Asse II unterliegt seit dem 1. Januar 2009 den Regelungen des Atomrechts. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat als verantwortlicher Betreiber den sicheren Betrieb der kerntechnischen Anlage zu gewährleisten, um die Anlage geordnet stilllegen zu können.

Notfallvorsorge nach Bergrecht und Atomrecht

Zum sicheren Betrieb einer Schachtanlage verlangt das Bergrecht die „Vorsorge gegen vorhersehbare größere Ereignisse“ (§11 Allgemeine Bergverordnung). Für die Schachtanlage Asse hat das BfS deshalb einen Notfall- und Alarmplan erstellt, der regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.

Darüber hinaus sieht das Atomrecht weitergehende Notfallplanungen in Form einer systematischen Notfallvorsorge vor. Zum sicheren Betrieb einer kerntechnischen Anlage gehört es nach Atomrecht unter anderem, Vorkehrungen zu treffen, die

  • verhindern, dass Ereignisse eintreten, bei denen die Anlage weder weiterbetrieben noch geordnet stillgelegt werden kann,

oder die – wenn dies nicht möglich ist –

  • Auswirkungen solcher Ereignisse verringern.

Hierzu hat das BfS im Sommer 2009 erstmals strategische Überlegungen für eine systematische Notfallvorsorge vorgelegt, die seitdem kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Ziel der Notfallplanung

Ziel der Notfallplanung ist es, zum einen die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Grundwasser in einer nicht mehr beherrschbaren Menge zutritt, und zum anderen die Auswirkungen zu begrenzen, wenn dieser Fall trotzdem eintreten sollte. Für diese Fälle hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorkehrungen zu treffen.

Mehr: Ziel der Notfallplanung …

Stabilisierungsmaßnahmen

Wegen der gebirgsmechanischenRahmenbedingungen und zur Vorsorge gegen verstärkte Lösungszutritte, die im Extremfall nicht mehr beherrschbar sein könnten, werden auf der Schachtanlage Asse II umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sind Teil der Notfallplanung und Notfallvorsorge. Zu den Maßnahmen gehören die sogenannte Firstspaltverfüllung sowie das Verfüllen nicht mehr benötigter Hohlräume in der Schachtanlage mit einem speziellen Beton (Sorelbeton).

Mehr: Stabilisierungsmaßnahmen …

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