Management der Zutrittswässer
- Datum
- 06.05.2010
Rund 12.000 Liter salzhaltiges Grundwasser werden täglich in der Schachtanlage Asse II aufgefangen. Damit nur unbedenkliche Zutrittswässer in das Bergwerk Mariaglück verbracht werden können, werden die Sammelstellen und Becken auf der 658-Meter-Sohle und der 490-Meter-Sohle abgedeckt und mit Frischluft versorgt, um die Aufnahme von Tritium durch die Grubenluft so gering wie möglich zu halten.
Vor der Abgabe werden die Zutrittswässer freigemessen.Zutrittswässer, die unterhalb der 658-Meter-Sohle aufgefangen werden, verbleiben unter Tage.
Eintrittsstelle der Zutrittswässer
Eintrittsstelle der Zutrittswässer
Im Tiefenbereich zwischen 500 und 575 Meter dringen aus dem Nebengebirge Zutrittswässer in den Salzstock ein und treten in das Grubengebäude über. Der Großteil der Zutrittswässer wird auf der 658-Meter-Sohle aufgefangen (zirka 10 Kubikmeter am Tag). Weitere Auffangstellen befinden sich auf der 725-Meter-Sohle (zirka 1,4 Kubikmeter pro Tag) und auf der 750-Meter-Sohle (zirka 0,2 Kubikmeter pro Tag). Nicht mit den Zutrittswässern zu verwechseln sind kontaminierte Laugen auf der 750-Meter-Sohle. Sie stammen nicht aus den Zutrittswässern sondern aus der Zeit der Einlagerung der radioaktiven Abfälle.
Verfahren seit Januar 2009
Aufnahme von Tritium aus der Grubenluft
Der ehemalige Betreiber der Asse, das Helmholtz Zentrum München (HMGU), brachte die aufgefangenen Zutrittswässer nicht sofort über Tage, sondern sammelte sie zunächst in einem Zwischenspeicher. Dabei wurden die auf den unterschiedlichen Sohlen aufgefangenen Zutrittswässer miteinander vermischt. Bis zum Abtransport blieben die Wässer relativ lange unter Tage. In dieser Zeit nahmen sie den radioaktiven Stoff Tritium aus der Grubenluft auf.
Das BfS hat untersucht, wieviel Tritium am Tag aus der Grubenluft in die Zutrittswässer gelangt. Die Ergebnisse der Messungen zeigten, dass die Wässer täglich etwa 4 Becquerel pro Liter aufnehmen, wenn sie nicht von der Grubenluft isoliert werden. Je länger die Wässer in der Schachtanlage verbleiben, desto höher ist also ihre Tritiumbelastung. Werden sie möglichst schnell abgedeckt bzw. mit frischer Luft versorgt und über Tage gebracht, lässt sich ihre Tritiumbelastung verringern.
Nach dem Betreiberwechsel wurde ein neues Verfahren für das Management der Zutrittswässer eingeführt, mit dem die Aufnahme von Tritium aus der Grubenluft deutlich verringert werden konnte:
- Die auf der 658-Meter-Sohle zutretenden Wässer werden in abgedeckten Auffangstellen und Becken gesammelt und in den abgedeckten Zwischenspeicher auf der 490-Meter-Sohle gepumpt. Sie werden strikt von allen anderen Flüssigkeiten in der Asse getrennt.
- Die Bereiche auf der 490-Meter-Sohle und der 658-Meter-Sohle, in dem die Wässer zwischengespeichert und abgedeckt werden, werden mit Frischluft von über Tage versorgt (Frischwetter). Hierdurch gelangt deutlich weniger Tritium in die Zutrittswässer.
- Die Zutrittswässer werden einmal monatlich aus der Schachtanlage Asse II gebracht.
- Die Zutrittswässer, die auf der 725-Meter- und der 750-Meter-Sohle aufgefangen werden, werden nicht mit anderen Wässern vermischt. Sie verbleiben in der Schachtanlage und werden intern zur Herstellung von Sorelbeton verwendet.
Strahlenschutz
Vergleich der gemessenen Tritiumaktivität mit den Freigabewerten
Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, den Wert von 40 Becquerel pro Liter nicht zu überschreiten. Dieser liegt deutlich unterhalb der Tritiumkonzentration, die nach der deutschen Trinkwasserverordnung maximal zulässig ist (100 Becquerel pro Liter). Mit dem Lösungsmanagement des ehemaligen Betreibers lagen die Werte in der Regel im Bereich von zirka 200 Becquerel pro Liter.
Die Salzwässer dürfen zur Flutung des Bergwerks Maria Glück verwendet werden, wenn der standortspezifische Freigabewert von 140.000 Becquerel pro Liter nicht überschritten wird. Bei Einhaltung dieses Wertes ist sichergestellt, dass die Strahlenbelastung für Einzelpersonen der Bevölkerung 10 Mikrosievert nicht überschreitet. Dies entspricht etwa einem Hundertstel der jährlich zulässigen Strahlenbelastung aus künstlicher Radioaktivität. Nach der Strahlenschutzverordnung ist eine jährliche Strahlenbelastung aus künstlicher Radioaktivität von einem Millisievert zulässig. Das sind 1000 Mikrosievert.
Das Schaubild vergleicht den gültigen Freigabewert mit der reduzierten Tritiumbelastung, die mit dem neuen Management der Zutrittswässer erreicht werden kann.




