Antworten auf Ihre Fragen: Radioaktive Abfälle
- Gibt es auch hochradioaktiven Abfall in der Asse?
Als hochradioaktive Abfälle werden Abfälle bezeichnet, die nicht vernachlässigbare Wärme entwickeln. Nach allem was wir wissen und nach den uns vorliegenden Aufzeichnungen, die bei der Annahme der Abfälle angefertigt wurden, sind in die Schachtanlage Asse II keine hochradioaktiven Abfälle eingelagert worden.
- Muss nicht jedes Fass geöffnet werden, ehe es zum Beispiel im Endlager Konrad eingelagert würde?
Bei der Rückholung der Fässer aus der Asse kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Fässer zerstört ist. Insofern werden bereits im Vorfeld geeignete Mess- und Untersuchungsmethoden sowie der Probenumfang für die Beschreibung dieser radioaktiven Abfälle festgelegt. Für noch intakte Behälter werden zerstörungsfreie Untersuchungen an den Behältern vorgenommen. Ein Öffnen der Fässer ist somit nicht zwingend erforderlich.
Nach einer Rückholung der Fässer, werden die radioaktiven Abfälle einschließlich des kontaminierten Salzes neu verpackt, charakterisiert und neu dokumentiert.
- Wie hoch ist heute die berechnete Menge unter Berücksichtigung der Halbwertzeiten der einzelnen radioaktiven Substanzen?
Die Gesamtaktivität der in der Asse befindlichen Abfälle beträgt heute etwa 2.900.000 Gigabecquerel (2010). Im Vergleich zum Zeitpunkt der Einlagerung hat sich die Aktivität infolge des radioaktiven Zerfalls um etwa 70 Prozent verringert.
- Wie hoch war die berechnete Menge der einzelnen radioaktiven Substanzen bei Einlagerungsschluss 1978?
Die knapp 126.000 Abfallgebinde wurden im Zeitraum zwischen 1967 bis 1978 in 13 Einlagerungskammern endgelagert. Die Radionuklide Plutonium-241, Co-60 und Cs-137 lieferten die größten Anteile an der Aktivität zum Anlieferungszeitpunkt. Die eingelagerte Gesamtaktivität betrug 1980 etwa 11.000.000 Gigabecquerel.
- Wie wird sichergestellt, dass Fässer mit hochradioaktivem Abfall nicht neu verpackt und zum Beispiel in das Endlager Konrad gebracht werden?
Sämtliche Abfälle, die in einem nach Atomgesetz genehmigten Endlager, wie dem Endlager Konrad, eingelagert werden, müssen vorab im Rahmen einer Produktkontrolle erfasst werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sie die in der Genehmigung festgelegten Endlagerungsbedingungen für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung erfüllen.
Wärmeentwickelnde Abfälle, zu denen auch die hochradioaktiven Abfälle zählen, sind für die Endlagerung im Endlager Konrad nicht zugelassen. Nach den vorliegenden Dokumenten deutet nichts darauf hin, dass in der Asse hochradioaktive Abfälle eingelagert wurden.



